03.01.2011

Wenn das Flammensymbol nicht mehr ausreicht

Neue Anforderungen an Gefahrguttransporte

Seit dem Jahreswechsel gelten für Gefahrguttransporte neue Vorschriften. Die Änderungen am Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR, gelten sowohl für Stückgut als auch für Tanktransporte. Eine Übergangsfrist gibt es, wie die TÜV SÜD AG informiert, insbesondere bei den wassergefährdenden Stoffen nicht.


Dort müssen die neuen Symbole seit dem 1. Januar 2011 angewendet werden. „Im Wesentlichen wird das ADR erneut an die UN-Modellvorschriften angepasst“, erklärt Klaus Häpp, Fachexperte der TÜV SÜD Akademie für Transport und Logistik, „das bedeutet, dass sich die Logistikunternehmen an neue Begriffsbestimmungen und neue Klassifizierungen gewöhnen müssen“.  Vor allem die umweltgefährdenden Stoffe wurden dem „Global harmonisiertes System" (GHS) angeglichen, in dem die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien weltweit einheitlich festgelegt wurden. So gehört neben dem bekannten Flammensymbol nun zusätzlich das neue Fisch-Baum-Symbol an den Gefahrguttransporter. Sowohl für die Transportunternehmen als auch die Weiterbildungsanbieter bedeutet dies Änderungen für die Abläufe und Anforderungen. Auch die ADR-Bescheinigung selbst ist im Wandel und wird im Scheckkartenformat ausgestellt. „Unsere Referenten sind bereits dafür geschult und können so schon im aktuellen Akademie-Programm auf die neuen Anforderungen der Logistikunternehmen mit qualifizierten Schulungen und professionellem Personal eingehen“, sagt Häpp.







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