06.09.2011

Antragsfrist CEMT 2012

Jetzt beantragen!

Seit September können wieder die Antragsunterlagen für die Erteilungen von CEMT-Jahresgenehmigungen bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) angefordert werden. Antragsschluss für das Jahr 2012 ist bereits der 1.Oktober 2011.


CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union und Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäische Staaten.

CEMT-Genehmigungen werden grundsätzlich nur für „EURO III sichere“ Fahrzeuge erteilt. In Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Förderation gelten allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen. Alle CEMT-Genehmigungen, die in Österreich gelten, werden ausschließlich für „EURO IV sichere“ Fahrzeuge erteilt.

Im Verfahren zur Wiedererteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen müssen die Antragsteller mindestens eine Beförderung mit der CEMT-Jahresgenehmigung im Bewertungszeitraum nachweisen, bei der der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat liegt, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt oder ein solcher Staat im Transit durchfahren wurde  („CEMT-Beförderung“).

Für eine Wiedererteilung einer CEMT-Jahresgenehmigung, die ohne Österreich-, Italien- Griechenland oder Russland-Sperrstempel erteilt wurde, muss im Bewertungszeitraum mindestens eine entsprechende CEMT-Beförderung in oder aus diesen Ländern nachgewiesen werden.

Im Neuerteilungsverfahren können Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz bis zu 10 CEMT-Jahresgenehmigungen beantragen, soweit sie glaubhaft machen, dass sie 2012 CEMT-Beförderungen durchführen wollen. Die bisher durchgeführten Beförderungen sind ggf. nachzuweisen. Für die Neuerteilung einer österreich-, italien- griechenland- oder russlandfreien CEMT-Jahresgenehmigung ist der Bedarf entsprechend zu begründen und ggf. geeignet nachzuweisen.

Der Bewertungszeitraum sowohl für das Wieder- als auch für das Neuerteilungsverfahren erstreckt sich vom 01. September des Vorjahres bis zum 31. August des laufenden Jahres.

Soweit nach Abschluss des Jahresverfahrens noch Genehmigungen zur Verfügung stehen, können dann noch weitere Genehmigungen beantragt werden.
CEMT-Kurzzeitgenehmigungen werden für Fahrzeuge erteilt, die mindestens dem Standard „EURO III sicher“ der CEMT entsprechen.





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