31.01.2012

JadeWeserPort veröffentlicht Hafentarif

Sonderkonditionen zum Start

Der Countdown für den JadeWeserPort in Wilhelmshaven läuft. In wenigen Monaten sollen die ersten Containerschiffe an der neuen Kaje festmachen. Ende Januar hat die JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. nun die Hafentarife veröffentlicht.


Die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen“ für die Wasserflächen und die Hafenanlagen des JadeWeserPort Wilhelmshaven, zu denen insbesondere die Kaje zählt, sind auf der Website des Hafens zu finden. Die Gesellschaft wird die Terminalnahe Infrastruktur nach der Inbetriebnahme am 5. August 2012 betreiben. Die künftigen Nutzungsentgelte bilden den Kern des Bedingungswerks und sind ein Teil in der Kalkulation der Reedereien.

Rabatte in den ersten Jahren

„Bei der Ermittlung des Hafentarifs haben wir uns am Wettbewerb orientiert, die Tarifstruktur der Nord-Range-Häfen waren ein wichtiger Benchmark,“ erläutert Geschäftsführer Axel Kluth den Entscheidungsprozess. Bis Ende 2013 gewährt der Betreiber seinen Kunden 70 Prozent Rabatt auf den Grundpreis, bis Mitte August 2018 immerhin noch 50 Prozent. „Die ersten sechs Jahre betrachten wir als Startphase,“ so Axel Kluth. „Mit den reduzierten Tarifen wollen wir die Voraussetzungen schaffen, um den neuen Containerhafen nachhaltig auf den internationalen Routen zu etablieren.“

Berechnungsbeispiel

Die Berechnung der Gebühren erfolgt anhand der Bruttoraumzahl (BRZ), die für jedes Schiff durch seine Größe und Kapazität definiert ist. Der Grundtarif sieht demnach für den Linienverkehr der Langstrecken (Long Distance) 0,32 EUR pro BRZ vor, für Kurzstrecken (Short Distance) 0,12 EUR pro BRZ. Die Kappungsgrenze bei den Kosten soll bei einem Wert von 145.000 BRZ liegen. Zum Vergleich: Die Schiffe der Emma-Maersk-Klasse haben 170.974 BRZ. Vom günstigen Tarif für die Kurzstrecken soll insbesondere der Feederverkehr profitieren.
Als Mitglied der World Port Climate Initiative (WPCI) will der JadeWeserPort zudem einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgas leisten. Aus diesem Grund sollen besonders emissionsarme Wasserfahrzeuge einen Nachlass von fünf Prozent auf das Hafengeld erhalten.





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