Förderperiode 2010 ist gestartet
Neues Jahr – Neues Geld
Mautharmonisierung. Kaum ist die Antragsfrist für 2009 ausgelaufen gehen die Förderprogramme zur Mautharmonisierung auch schon in die Runde fürs neue Jahr. Seit dem 01.November 2009 können die Förderanträge für die Programme „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ wieder beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden. Mit einigen wesentlichen Änderungen. So wurde der Fördersatz für je schweres Nutzfahrzeug von 600 EUR auf 1400 EUR angehoben.
Für die Berechnung wird die Zahl der zum 31. Oktober 2009 verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge mit diesem Fördersatz multipliziert. Angerechnet werden allerdings nur noch die Fahrzeuge, bei denen der Antragsteller selbst Eigentümer oder in der Zulassungsbescheinigung als Halter eingetragen ist. Der Höchstförderbetrag bleibt mit 33.000 EUR auf dem Niveau 2009.
Antragsberechtigt sind Güterkraftverkehrsunternehmen, die mindestens ein Nutzfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 t haben. Wichtig ist, dass die Maßnahmen nicht vor der Antragstellung und frühestens am 01. Januar 2010 begonnen werden dürfen. Gestellt werden können die Anträge für 2010 für die De-Minimis-Förderung bis zum 31. März 2010 und für die Aus- und Weiterbildungsförderung bis zum 15. Februar 2010. Bearbeitet werden die Anträge entsprechend dem Eingangszeitpunkt, wobei hier das Datum der vollständigen Unterlagen zählt.
Auch die Höchstbeträge für die förderfähigen Maßnahmen des De-Minimis-Programms wurden erhöht. Die größte Steigerung schlägt mit 1600 EUR mehr zu Buche bei den fahrzeugbezogenen Maßnahmen , wie z.B. Fahrerassistenzsysteme oder Partikelfilter. Damit liegt der Höchstsatz hier bei 3600 EUR für 2010. Für Sicherheitsausstattungen, Persönliche Schutzausrüstungen und andere personenbezogene Maßnahmen wurde der Satz von 800 EUR auf 1400 EUR angehoben und Maßnahmen zur Effizienzsteigerungen um 900 EUR auf 2500 EUR erhöht.
Bei der Aus- und Weiterbildung werden vorrangig Berufsausbildungen zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin gefördert. Hier können die Zuschüsse bis zu 60 Prozent bzw. für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) sogar 70 Prozent betragen. Ebenfalls mit Zuschüssen in dieser Höhe sind allgemeine Weiterbildungen für die Beschäftigten der Unternehmen förderbar. Für spezifische Weiterbildungen liegt der Höchstsatz bei 25 Prozent sowie 35 Prozent für KMU. Weitere Informationen und Anträge sind beim BAG erhältlich.
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