19.03.2010

Verwendungsnachweise vorlegen!

Fördergelder nicht verlieren!

Aufgepasst heißt es für alle Güterkraftverkehrsunternehmen, die für das Förderjahr 2009 Mittel aus dem De-Minimis-Programm bewilligt bekommen haben. In der Regel endete der Bewilligungszeitraum, d. h. die Frist bis zur Nutzung der Zuwendungen, für das Förderjahr 2009 auch mit dem Kalenderjahr 2009. Spätestens drei Monate nach diesem Termin, also am 31. März 2010 müssen die Verwendungsnachweise beim Bundesamt für Güterverkehr BAG vollständig und unterschrieben eingegangen sein. Fehlen die Nachweise oder werden sie nicht rechtzeitig eingereicht, müssen bereits erhaltene Fördergelder zurückgezahlt werden. Ebenso werden dann bisher nicht gezahlte Zuwendungen nicht mehr ausgezahlt. Abweichungen gibt es beim Stichtag nur bei den Einzelfällen, bei denen der Bewilligungszeitraum verlängert wurde. Hier endet die Einreichungsfrist entsprechend später. Vordrucke zum Nachweisverfahren sowie Ausfüllanleitungen und Merkblätter stehen auf der Homepage des BAG unter www.bag.bund.de zur Verfügung.

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