09.09.2009

Exporterleichternde Inka-Paletten

Ladungsträger im Export

In Israel und Australien wurden Importbestimmungen geändert. Israel setzte zum 23. Juni 2009 die internationale Pflanzenschutzverordnung ISPM 15 um. „Inka-Paletten sind ab Werk schädlingsfrei. Die ISPM 15 erfordert keine Behandlung und Kennzeichnung für Pressholz. Eine Herstellererklärung dazu gibt es auf unserer Webseite!“, erklärt Andreas J. Heinrich, Produktmanager bei der Inka Paletten GmbH. Israel-Exporteure können also bedenkenlos auf die günstige Einwegpalette setzen.

Australien führte am 1. August 2009 eine Änderung des Formulars zur Verpackungsdeklaration ein. INKA stellt die Formulare als Download auf der Webseite bereit. Spediteure informieren in diesem Zusammenhang in Rundschreiben über eine Änderung der Vorschriften für Sperrholz- und Furnierholz-Packmittel. Inka-Paletten sind aber aus Pressholz und von diesen Vorschriften nicht betroffen. Die Änderung hat keine Konsequenzen für die Nutzer der Inka-Paletten.

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